Glossar


Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG legt grundlegende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz fest. Sie gilt für Maschinen, unvollständige Maschinen und einzeln in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile. Sie gilt für Produkte, die erstmals im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden, also für gebrauchte Produkte aus Drittländern und für neue Produkte.

Sie richtet sich an Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen, unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen.

Verwandte Begriffe

  • MRL