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Ex-Schutz: Was sich durch ATEX geändert hat

Seit dem 1. Juli 2003 dürfen für explosionsgefährdete Bereiche nur noch Waren in den Verkehr gebracht werden, die der neuen Richtlinie 94/9/EG (ATEX) sowie anderen relevanten Normen entsprechen. Hieraus ergeben sich eine Reihe von Änderungen für Hersteller und Kunden.

>> Die Zielsetzung der neuen Richtlinie ist die Sicherstellung des freien Warenverkehrs von Produkten innerhalb der Europäischen Union. Die Berücksichtigung der verschiedenen internationalen Gegebenheiten führte zu zahlreichen Neuerungen, wobei nachfolgend die wichtigsten kurz beschrieben werden.

Eindeutige Abgrenzung der Verantwortlichkeit

Neu hinzugekommen ist die Einordnung der Produkte in Kategorien. Dadurch sind die Verantwortungsbereiche des Kunden (dessen Anwendung muss einer Zone zugeordnet werden) und die des Geräte-Herstellers (das Produkt muss den Anforderungen der jeweiligen Kategorie entsprechen) eindeutig voneinander getrennt. Der Kunde definiert seinen explosionsgefährdeten Bereich (z.B. Zone 1) und wählt danach ein Gerät aus der entsprechenden Kategorie (hier: 2G) aus.

Kunden müssen "Staub" differenzierter betrachten

Besonders im Bereich "Staub" werden die Kunden von der Wirksamkeit der neuen Richtlinie förmlich überrascht. Nach eingehender Überprüfung muss die eine oder andere Anwendung nun der Zone 22 zugeordnet werden. Das bedeutet für den Kunden, dass die bisherigen Standardgeräte nicht mehr länger eingesetzt werden dürfen. Des Weiteren muss innerhalb der Zone 22 unterschieden werden, ob es sich um leitfähigen Staub (z. B. Metallstaub, Geräte der Kategorie 2D erforderlich) oder um nicht leitfähigen Staub (z. B. Getreide, Geräte der Kategorie 3D erforderlich) handelt.

Regelmäßige Exi-Audits in der Produktion

Neben der EG-Baumusterprüfbescheinigung für die Geräte ist jetzt ergänzend zu ISO 9001 die Zertifizierung des Qualitätssicherungssystems "Produktion" für die Herstellung der Geräte nach Kategorie 1 und 2 erforderlich. Für den Kunden bedeutet dies, dass zum einen kontinuierliche Produktqualität auf höchstem Niveau und zum anderen die lückenlose Rückverfolgbarkeit des Produktes vom Kunden über die Produktion bis zum Lieferanten sichergestellt ist.

Kategorien 3D und 3G erfordern spezielle Geräte

Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX) erlaubt nicht mehr den Einsatz von Standardgeräten mit Herstellererklärung für Zone 2 und Temperaturklasse T4. Die Geräte der Kategorie 3G/3D, die in den Zonen 2 bzw. 22 verwendet werden können, müssen den neuen Anforderungen entsprechen. Ihre Schutzmaßnahme basiert nicht auf der Eigensicherheit, sondern auf der Dichtigkeit und Stoßfestigkeit des Gehäuses. Diese mechanische Schutzmaßnahme muss u. a. durch Schlagtests und Stoßprüfungen nachgewiesen werden.

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