Vorstand und Aufsichtsrat der Maihak AG haben im Dezember 2009 die nach § 161 AktG erforderliche Entsprechenserklärung abgegeben und der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht. Eine Erneuerung der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex wird nicht mehr erfolgen und die Gesellschaft behält sich vor, künftig dem Corporate Governance Kodex nicht mehr zu folgen.