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Erklärung zur Unternehmensführung 

 
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Als börsennotierte Aktiengesellschaft haben wir gemäß § 289a HGB eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben, die die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, die Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie die Beschreibung über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat enthält.
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Entsprechenserklärung 

 

 
 

Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG finden Sie hier.

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Unternehmensführungspraktiken 

 

 
 

Die Strukturen der Unternehmensleitung und Überwachung der Maihak AG stellen sich wie folgt dar:

Aktionäre und Hauptversammlung
Hauptaktionär der Maihak AG ist die SICK MAIHAK GmbH, Waldkirch, die 99,33 Prozent des Grundkapitals der Maihak AG inne hat. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der Unternehmensvertreter des Aufsichtsrats, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Er besteht aus drei Personen: Zwei Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt, ein Mitglied wird gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt.

Vorstand
Der Vorstand ist Leitungsorgan der Gesellschaft. Er führt die Geschäfte des Unternehmens im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften und der von den Aktionären beschlossenen Satzung. Er ist damit den Interessen der Gesellschaft verpflichtet und an die geschäftspolitischen Grundsätze gebunden.

Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten maximal eine Aktie der Maihak AG. Im Laufe des Geschäftsjahres 2009 haben keine meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte gem. § 15a WpHG stattgefunden.

Transparenz
Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der Maihak AG erfolgt im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und im Halbjahresfinanzbericht. Des Weiteren werden Informationen über Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen und Berichte sind im Internet unter Investor Relations einsehbar.

Die Maihak AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß § 15 b WpHG angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Jahresabschluss der Maihak AG wird vom Vorstand nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach Prüfung durch den Aufsichtsrat wird der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht. Für das Geschäftsjahr 2009 wählte die Hauptversammlung die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - vormals Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft - zum Abschlussprüfer.

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Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat 

 

 
 

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über besondere unternehmerische Risiken und Chancen. Wesentliche Entscheidungen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats. Gemäß der Satzung der Maihak AG wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2009 ist Joachim Leins alleiniges Mitglied des Vorstands der Maihak AG, weshalb dieses Gremium keine Ausschüsse gebildet hat.

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Arbeitnehmerinteressen werden angemessen durch den Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat repräsentiert. Sowohl der Vertreter der Arbeitnehmer – Holger Friedrich – als auch die beiden Vertreter der Anteilseigner – Joachim Malich (Vorsitzender) und Prof. Dr. Jan Schäfer-Kunz (stellvertretender Vorsitzender) – wurden im Geschäftsjahr 2009 neu gewählt, sodass die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2014 enden wird. Mit Herrn Prof. Dr. Schäfer-Kunz ist im Aufsichtsrat ein unabhängiges Mitglied gem. § 100 Abs. 5 AktG vertreten, der aufgrund seiner Tätigkeit als Professor für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Rechnungswesen an der Hochschule Esslingen über ausgezeichneten Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung verfügt. Der Aufsichtsrat der Maihak AG kommt vierteljährlich zusammen, bei Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen und Telefonkonferenzen abgehalten. Aufgrund seiner geringen Größe hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet.

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