Optimale Arbeitssicherheit erzielen Sie, wenn Sie den Status von der ersten Inbetriebnahme an regelmäßig überprüfen lassen. Damit schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe: Sicherheit und Verfügbarkeit sind dauerhaft gewährleistet; Erfüllung der europäischen Richtlinie 89/655 EWG und deren nationale Implementierungen: z. B. Anlehnung an die Richtlinie EKAS-Richtlinie Nr. 6512 für die Schweiz
Überprüfung von:
- Sachgerechten Anbau
- Ordnungsgemäße Funktion
- Einwandfreies Zusammenwirken mit dem Sicherheitsleitsystem