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Akkreditierete Sicherheitsinspektionen
Optimale Arbeitssicherheit erzielen Sie, wenn Sie den Status von der ersten Inbetriebnahme an regelmäßig überprüfen lassen. Damit schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe: Sicherheit und Verfügbarkeit sind dauerhaft gewährleistet; Erfüllung der europäischen Richtlinie 89/655 EWG und deren nationale Implementierungen: z. B. Anlehnung an die Richtlinie EKAS-Richtlinie Nr. 6512 für die Schweiz

Überprüfung von:
  • Sachgerechten Anbau
  • Ordnungsgemäße Funktion
  • Einwandfreies Zusammenwirken mit dem Sicherheitsleitsystem
 
Kontakt
SICK AG
Breitenweg 6
CH-6370 Stans
Tel. 041 619 29 39
Fax 041 619 29 21
service@sick.ch

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